EU-Gericht lehnt Klage gegen Fangverbote in der Nordsee ab
Die deutschen Nordseefischer:innen müssen im Rechtsstreit um spezielle Fangverbote einen Rückschlag hinnehmen. Das Gericht der EU wies ihre Klage gegen entsprechende Verbote der EU-Kommission in vollem Umfang ab, wie es in Luxemburg mitteilte. Dem klagenden Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer sei es nicht gelungen, die vorgebrachten Gründe für Fangverbote zu entkräften. Insbesondere geht es bei den Verboten um Fangarten, bei denen Netze oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, was etwa bei den Krabbenfischer:innen der Fall ist. Die Brüsseler Behörde will mit den Einschränkungen Sandbänke und Riffe schützen, wo Schleppnetze demnach Schweinswale und diverse Vogelarten bedrohen.
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