Infos Unter News erklärt den Begriff Finanztransaktionssteuer. In der letzten Zeit wird sehr häufig über die Finanztransaktionssteuer gesprochen. Die Finanztransaktionssteuer wird auch als sogenannte Finanzmarkttransaktionssteuer, (englisch financial transaction tax, FTT) bezeichnet. Diese Steuerart bezieht sich auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Die Finanzmarkttransaktionssteuer wird typischerweise der Kapitalverkehrsteuer zugeordnet.
Die europäische Einführung dieser Steuer gestaltet sich allerdings sehr schwierig. Einige EU-Staaten konnten sich nicht auf die Finanztransaktionssteuer einigen, darunter auch Estland. Bislang stehen neben Deutschland und Österreich auch Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Portugal, Griechenland, Slowenien und die Slowakei hinter diesem Projekt. Dennoch hat der österreichische Kanzler Kurz Bedenken gegenüber den Steuerplänen von Herrn Scholz und steht diesen kritisch gegenüber. Der deutsche Bundesfinanzminister Scholz möchte mit den Einnahmen der Kapitalverkehrsteuer die Grundrente finanzieren. Sollte es zu weiterem Ausscheren der Partnerländer kommen, könnte dies das Ende für die Pläne zur Finanztransaktionssteuer bedeuten, mit entsprechendem Reputationsschaden für Deutschlands Finanzpolitik.
Die Einführung der Finanztransaktionssteuer wurde für 2021 beschlossen. Allerdings gibt es noch keine genauen Pläne, was wie besteuert werden soll. Für Kleinsparer hat diese Besteuerung eine abschreckende Wirkung, unabhängig davon, wie hoch der Betrag ausfallen soll. Die geplanten Steuerumsätze sollen aber vermutlich unter denen der früheren Börsenumsatzsteuer liegen.
Wie die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen beeinflusst werden und welche Faktoren noch mit einspielen, erfahren Sie in der angehängten Übersicht.