05.04.2024
Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert
Nach Angaben eines Gerichts des US-Bundesstaat Georgia hat der zuständige Richter im Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump dem Antrag Trumps das Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen eine Absage erteilt. "Selbst zentrale politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmaßlich für kriminelles Verhalten genutzt werden", so die Begründung.