14.05.2024
Urteil in Halle erwartet
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke soll in 2021 bei einem Wahlkampfauftritt eine verbotene SA-Parole benutzt haben, so der Vorwurf, den das Landgerichts Halle heute klären will. Schon zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass die AfD weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall einzustufen sei.