Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungsfreiheit für Eigentümer
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungsfreiheit für Eigentümer

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungsfreiheit für Eigentümer
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht Eigentümern die Wahl ihrer Heiztechnik. Mit neuen Förderungen und Regelungen wird der Umbau zu klimafreundlichem Heizen gefördert und vereinfacht.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, welches kürzlich den Bundesrat passierte, gibt Eigentümern von Immobilien die Entscheidungsfreiheit zurück, welche Heiztechnik sie verwenden möchten. Es ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz und ist als Teil des Koalitionsvertrags konzipiert, um den Klimaschutz effizienter und alltagsnah zu gestalten.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der einheitlichen Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle Gebäude. Eigentümer haben nun die Freiheit, neben umweltfreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen auch klassische Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen einzusetzen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, ein vertrauensvolles, technologisch offenes und machbares Heizungssystems zu schaffen.

Des Weiteren wird die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme für Gebäudesanierungen und Heizungstausch weiterhin unterstützen und fortführen. Leasingarrangements für energieeffiziente Gebäudeveränderungen sollen abgewickelt werden, um die Bürger in den kommenden Jahren in den Transformationsprozess des Klimaschutzes einzubeziehen. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird eine Evaluierung im Jahr 2030 vorgenommen, um ihre Auswirkungen auf die Klimaziele des Gebäudesektors zu bewerten.