Neue EU-Verpackungsregeln: Veränderungen ab heute
Ab heute gelten die neuen EU-Verpackungsregeln und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Die EU verfolgt mit den neuen Vorgaben verbindliche Reduktionsziele für Verpackungsmüll. So müssen die EU-Länder bis 2030 das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsmüll um 5% senken und bis 2040 um 15%. Zudem gelten Mindestquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen, die strengen Gesundheitsvorschriften unterliegen müssen. Bis zum Jahr 2030 ist zudem eine nachweisbare Recyclingfähigkeit aller Verpackungen erforderlich.
Die neuen Regelungen betreffen auch die Mülltrennung, die in gewohnter Weise über die Gelbe Tonne, Glas- und Papiercontainer sowie das Pfandsystem erfolgt. Ab Ende 2028 werden einheitliche Piktogramme zur einfachen Trennung auf Verpackungen eingeführt. Für Unternehmen entstehen erweiterte Pflichten, da sie Konformitätserklärungen und Dokumentationen der Rezyklatquoten einreichen müssen. Besonders kleine Händler sehen sich vor Herausforderungen, da sie in ein Register eintragen müssen, was zusätzliche Gebühren verursacht und Unsicherheiten aufwirft. Eine Petition gegen diese Regularien zeigt die Sorgen vieler kleiner Unternehmer.