24.11.2022

Verbraucher fürchten böse Überraschungen

Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes könnte bei Verbrauchern von jetzt auf gleich für böse Überraschungen sorgen. Gaslieferanten haben unter bestimmten Bedingungen nun die Möglichkeit alle Verträge sofort "anzupassen". Die Versorgungslage von Erdgas bleibt im Zuge des Ukraine-Krieges weiter angespannt.