04.02.2023

Unbezahlte Freistellung rechtswidrig

Nach Angaben des Arbeitsgericht Dresden war die unbezahlte Freistellung einer nicht geimpften Pflegeheimmitarbeiterin rechtswidrig. Nach ihrer Auffassung hätte zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen unterschieden werden müssen. Der Mitarbeiterin stehen 18.000 EUR Nachzahlungen zu, sie arbeite auch bereits wieder regulär seit Anfang des Jahres.