Bundestag beschließt Entlastung für Länder und Kommunen
Der Bundestag will mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) Länder und Kommunen finanziell entlasten und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 25. Juni 2026 debattiert wird. Geplant ist eine Unterstützung von bis zu vier Milliarden Euro bis einschließlich 2029. Dabei sollen finanzstarke Länder durch eine Kürzung ihrer Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden, während finanzschwache Länder die Mehrbelastung ausgeglichen bekommen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass finanzschwache Kommunen nicht unter den Änderungen leiden müssen, sondern durch für sie bestimmte Bundesergänzungszuweisungen unterstützt werden. Der Entwurf sieht zudem vor, dass finanziell belastete Kommunen in flächenmäßigen Bundesländern jährlich 250 Millionen Euro an Unterstützung erhalten, um ihre übermäßigen Kassenkredite abzubauen.
Begleitend äußerte sich der Bundesrat, der die Maßnahmen als nicht ausreichend erachtet, um die sich zuspitzende Verschuldung der Kommunen adäquat zu bekämpfen. Er fordert von der Bundesregierung einen effektiveren Ansatz zur Entlastung der kommunalen Finanzen. Zudem wird die von den ostdeutschen Ländern zu tragende Finanzierung von Rentenversicherungsaufwendungen ab 2026 gesenkt, was eine gewaltige Entlastung für die Haushalte dieser Regionen mit sich bringt. Die Bundesregierung hat diese Forderungen jedoch zurückgewiesen und sieht die aktuelle Regelung als ausreichend an.