AfD-Politiker: Keine Einstellung im gehobenen Dienst
Berlin Nachrichten aus Berlin

AfD-Politiker: Keine Einstellung im gehobenen Dienst

AfD-Politiker: Keine Einstellung im gehobenen Dienst

Im Verwaltungsgericht Berlin wurden die Akten eines Brandenburger AfD-Kommunalpolitikers geprüft, der nun vorerst keine Anstellung im gehobenen Polizeidienst erhält. Das Gericht stellte begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers fest. Dieser war zuvor Polizist und bewarb sich um einen Platz im gehobenen Dienst, für den er zunächst eine Zusage erhielt. Nachdem seine frühere Position als Fraktionsvorsitzender der AfD bekannt wurde, hob das Land Berlin die Zusage aufgrund von »Zweifeln an der charakterlichen Eignung« auf. Der Betroffene legte daraufhin sein Mandat nieder und klagte auf Eilrechtsschutz. Dabei argumentierte er, die rechtsextremen Bestrebungen der AfD nicht vollständig erkannt zu haben und sich von diesen distanziert zu haben. Doch das Gericht wies den Antrag zurück. Der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende habe sich inhaltlich mit den Zielen der Partei identifiziert, da er aktiv für sie antrat und keine glaubwürdige Distanzierung vorweisen könne. Die bereits erfolgte Einstufung der AfD als rechtsextreme Bestrebung war laut Gericht ein weiterer Grund für die Ablehnung der Einstellung.