Fünf Jahre nach dem Volksentscheid: Gescheiterte Vergesellschaftung
Fünf Jahre nach dem Volksentscheid in Berlin, bei dem sich mehr als eine Million Menschen für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne aussprachen, gibt es noch keine realisierten Schritte in diese Richtung. Der Senat verabschiedete zwar eine Expertenkommission, die klärte, dass eine Vergesellschaftung rechtlich möglich wäre, doch es folgt kein konkretes Gesetz. Eine neue Koalition unter CDU und SPD will zunächst ein Rahmengesetz erlassen, das aber erst in zwei Jahren in Kraft tritt und auch noch keine sofortige Vergesellschaftung von Wohnungen sichern kann. Dies führt zu Unsicherheiten, da ein Bundesgesetz in Arbeit ist, welches die Vergesellschaftung durch Landesgesetze verhindern könnte. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ plant daher einen neuen Anlauf mit einem eigenen Gesetz, um direkt ein Volksbegehren anzustoßen und die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich anzugehen. Der Volksentscheid von 2021 bleibt somit ein bedeutender, wenn auch bisher ungeklärter politischer Auftrag, während die Initiative weiterhin nach Wegen sucht, ihre Ziele zu realisieren.