02.07.2022

Erleichterung bei unerkannten Teilnehmern

Der diesjährige Jahrestag zu den Ausschreitungen des G20 Gipfels in Hamburg bringt für unerkannte Teilnehmer Erleichterungen, sofern sie nur geringere Straftaten wie Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzung begangen haben. Diese verjähren nach fünf Jahren.