26.11.2022

Triage-Gesetz passiert Bundesrat

Dem Gesetz nach dürfen Menschen mit Handicap bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden. Bei der Zuteilung knapper Krankenhausbetten in einer Pandemie darf künftig nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend sein. Eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft wird in dem Gesetz ausdrücklich untersagt.