30.05.2024

Voraussetzungen für Beitrittsgespräche erfüllt

Nach Ansicht der Bundesregierung seien die Voraussetzungen für EU-Beitrittsgespräche der Ukraine erfüllt. Das die Ukraine im laufenden russischen Angriffskriegs EU-Mitglied wird, gilt derzeit als ausgeschlossen. Nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags könnte sie sonst militärischen Beistand einfordern, was die EU zur Kriegspartei machen würde.