31.07.2024
Wahlrechtsreform teilweise verfassungswidrig
Ziel der Wahlrechtsreform ist unumstritten, sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate effektiv zu stoppen. Das würde viel Geld und Personal sparen. Von den ursprünglich vorgesehenen 630 Abgeordneten, sind derzeit 734 Abgeordnete im Bundestag. Zusätzliche Bürogebäude und Mitarbeiterstellen mussten geschaffen werden. Das Verfassungsgericht beurteilte die Wahlrechtsreform der Ampel aber als "teilweise verfassungswidrig".