04.08.2024

Weitere Wahlrechtsänderung nicht geplant

Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts den letzten Versuch einer Wahlrechtsreform als teilweise verfassungswidrig erklärt hatten, will die Ampelkoalition vorerst keinen weiteren Versuch unternehmen. "Da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt hat, sind wir übereingekommen, dass es keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben soll", so eine Verlautbarung aus Koalitionskreisen.