EEG-Reform: Bundeswirtschaftsministerium entschärft Pläne
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EEG-Reform: Bundeswirtschaftsministerium entschärft Pläne

EEG-Reform: Bundeswirtschaftsministerium entschärft Pläne
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird entschärft. Kleine Solaranlagen erhalten vorübergehend Vergütungen. Ministerin Reiche reagiert auf Bedenken und passt den Entwurf an.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) überarbeitet. Die neuen Regelungen sehen nun befristete Übergangszahlungen für Betreiber kleiner Solaranlagen vor, die ab 2027 installiert werden. Diese Änderungen erfolgen in Reaktion auf Kritik von Finanz- und Umweltministern, die Bedenken hinsichtlich der Energiewende äußerten.

Konkret wird es für neu errichtete kleine Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 25 Kilowatt eine eingeschränkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate geben. Danach sollen die Betreiber auf die Direktvermarktung umsteigen, um ihre Stromerzeugung zu verkaufen. Der Entwurf soll helfen, den Ausbau alternativer Energiequellen voranzutreiben ohne die Betroffenen zu stark zu belasten.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant darüber hinaus Anpassungen in weiteren Bereichen, etwa der Entschädigung für Netzüberlastungen und den Ausbauzielen für Biomasse. Die Empfehlungen der Länder und Verbände, die bis Mittwoch ein Feedback geben können, könnten die finalen Anpassungen zur EEG-Reform beeinflussen.

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