Zuckersteuer: Bundesregierung beschließt neue Abgabe
Das Bundeskabinett hat offiziell die Einführung einer Zuckersteuer für zuckergesüßte Getränke beschlossen, die ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Diese Maßnahme soll nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, sondern auch dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dienen, so das Bundesfinanzministerium. Die Steuer soll auf Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als fünf Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden, wobei mindestens 26 Cent pro Liter fällig sind. Bei einem Zuckergehalt von mehr als acht Gramm steigt der Steuersatz auf 32 Cent pro Liter. Um kleine Hersteller zu entlasten, sind einige Ausnahmen vorgesehen, die jedoch noch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen.
Die finanziellen Auswirkungen der Zuckersteuer könnten erheblich sein: Für das Jahr 2028 wird mit Mehreinnahmen von 925 Millionen Euro gerechnet. Die Einnahmen sollen genutzt werden, um das Gesundheitssystem zu entlasten, da die Versorgungskosten durch erhöhten Zuckerkonsum auf etwa 2,1 Milliarden Euro jährlich steigen. Kritiker der Steuer, darunter die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, argumentieren, dass diese Maßnahme Arbeitsplätze gefährden könnte und keine positiven Effekte auf die Gesundheit habe. Sie sehen dies als zusätzliche Belastung für Verbraucher und als Eingriff in die Marktfreiheit.