Datenskandal bleibt juristischer Dauerbrenner und rückt Meta erneut in den Fokus
Der langjährige Streit um den Umgang mit Nutzerdaten bei Meta geht in die nächste Runde. In Deutschland wird das Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den US Konzern fortgesetzt. Am 27. Februar soll sich das Oberlandesgericht in Hamburg erneut mit der Klage befassen, die sich auf einen der größten bekannten Datenskandale in der Geschichte sozialer Netzwerke bezieht. Für Meta und damit auch für Anleger der Meta Aktie bleibt das Thema damit ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor.
Im Kern dreht sich der Rechtsstreit um eine massive Datenpanne bei Facebook, das ebenfalls zu Meta gehört. Zwischen Mai 2018 und September 2019 konnten Unbefugte auf persönliche Informationen von mehr als 530 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zugreifen. Betroffen waren unter anderem Telefonnummern, Namen, Geburtsdaten und teils auch weitere sensible Angaben. Diese Datensätze tauchten im April 2021 gesammelt im Darknet auf und wurden dort verbreitet. Der Vorfall löste international Empörung aus und führte zu einer Welle von Beschwerden und rechtlichen Schritten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Meta vor, gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen zu haben. Aus Sicht der Verbraucherschützer habe das Unternehmen nicht ausreichend dafür gesorgt, die Daten seiner Nutzer zu schützen. Zudem gehe es um die Frage, ob Meta seiner Informationspflicht nachgekommen sei und ob Betroffene rechtzeitig und transparent über die Risiken informiert wurden. Die Musterfeststellungsklage soll klären, ob Meta grundsätzlich haftbar ist. Auf Basis eines solchen Urteils könnten einzelne Verbraucher später eigene Schadenersatzansprüche geltend machen.
Bis Anfang Oktober 2025 hatten sich nach Angaben der Verbraucherzentrale mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Diese Zahl verdeutlicht, wie groß das Interesse und der Unmut unter den Betroffenen ist. Musterfeststellungsklagen wurden in Deutschland erst im November 2018 eingeführt. Sie sollen es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte gegenüber großen Konzernen durchzusetzen, ohne sofort selbst klagen zu müssen. Gerade bei komplexen Fällen wie Datenskandalen gelten sie als wichtiges Instrument.
Der bisherige Verlauf des Verfahrens war jedoch alles andere als geradlinig. Am ersten Verhandlungstag im Oktober 2025 stand zunächst eine grundlegende Frage im Raum. Der Vorsitzende Richter äußerte Zweifel daran, ob das Oberlandesgericht Hamburg überhaupt zuständig ist, da Meta seinen europäischen Sitz in Irland hat. Diese Unsicherheit führte dazu, dass die Verhandlung vorzeitig beendet wurde. Hinzu kam, dass die Anwälte der Verbraucherzentrale neue Anträge einbrachten, die in Teilen von der ursprünglichen Klageschrift abwichen. Das Gericht sah sich dadurch nicht in der Lage, direkt in die inhaltliche Prüfung einzusteigen.
Meta nutzte diese Situation, um die Klage grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Konzern bezeichnete das Verfahren nach dem ersten Verhandlungstag als unzulässig und forderte das Gericht auf, die Klage nicht weiter zu verfolgen. Aus Sicht von Meta liege weder eine Zuständigkeit des Gerichts noch eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Vorwürfe vor. Der Konzern betont regelmäßig, dass der Zugriff auf die Daten nicht durch ein klassisches Hackerproblem, sondern durch die missbräuchliche Nutzung von Funktionen erfolgt sei, die zum damaligen Zeitpunkt öffentlich zugänglich waren.
Die Fortsetzung des Verfahrens Ende Februar dürfte daher zunächst erneut von formalen Fragen geprägt sein. Bevor es um die eigentlichen Datenschutzvorwürfe geht, muss geklärt werden, ob das Gericht den Fall überhaupt verhandeln darf. Für die Verbraucherzentrale steht dabei viel auf dem Spiel. Eine Ablehnung aus formalen Gründen würde das Verfahren erheblich verzögern oder sogar stoppen. Umgekehrt könnte eine Bestätigung der Zuständigkeit den Weg für eine inhaltliche Auseinandersetzung ebnen, die für Meta unangenehm werden könnte.
Für den Konzern ist der Fall auch aus strategischer Sicht relevant. Meta steht seit Jahren unter intensiver Beobachtung von Aufsichtsbehörden und Gerichten weltweit. Datenschutz, Transparenz und der Umgang mit Nutzerinformationen gehören zu den sensibelsten Themen im Geschäftsmodell des Unternehmens. Zwar hat Meta in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen an seinen Systemen vorgenommen und betont, Milliardenbeträge in Sicherheit und Datenschutz zu investieren. Alte Vorfälle wie der Facebook Datenskandal zeigen jedoch, dass vergangene Versäumnisse noch lange nachwirken können.
Auch für Investoren ist das Verfahren nicht ohne Bedeutung. Juristische Risiken zählen zu den Faktoren, die die Bewertung von Technologieunternehmen beeinflussen. Zwar ist Meta finanziell stark aufgestellt und kann auch größere Strafen verkraften. Dennoch können langwierige Prozesse, negative Schlagzeilen und mögliche Präzedenzurteile das Vertrauen belasten. Gerade in Europa, wo Datenschutz besonders streng reguliert ist, beobachten Anleger aufmerksam, wie Gerichte mit solchen Klagen umgehen.
Sollte das Gericht dem Verbraucherzentrale Bundesverband in zentralen Punkten Recht geben, könnte dies Signalwirkung entfalten. Andere Betroffene könnten ermutigt werden, eigene Ansprüche geltend zu machen. Zudem könnte ein solches Urteil den Druck auf Plattformbetreiber erhöhen, ihre Datenschutzpraktiken weiter zu verschärfen. Für Meta würde dies nicht nur mögliche finanzielle Belastungen bedeuten, sondern auch zusätzlichen Aufwand bei der Anpassung interner Prozesse.
Gleichzeitig bleibt offen, wie groß der tatsächliche Schaden für einzelne Nutzer bewertet wird. In vielen Fällen geht es weniger um konkrete finanzielle Verluste als um immaterielle Schäden, etwa den Verlust der Kontrolle über persönliche Daten. Gerade diese Frage ist juristisch umstritten und wurde in Deutschland bislang nur in begrenztem Umfang höchstrichterlich geklärt. Das Verfahren in Hamburg könnte daher wichtige Leitlinien für zukünftige Datenschutzklagen liefern.
Unabhängig vom Ausgang zeigt der Fall, dass der Datenskandal bei Facebook auch Jahre später nicht abgeschlossen ist. Für Meta ist er ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr vergangene Entscheidungen die Gegenwart beeinflussen können. Für Verbraucher wiederum steht die Hoffnung im Raum, dass große Plattformen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Der nächste Verhandlungstermin Ende Februar dürfte daher mit Spannung erwartet werden, nicht nur von den direkt Beteiligten, sondern auch von Juristen, Datenschützern und Marktbeobachtern gleichermaßen.
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