Frühstartrente: Bund beschließt neue Altersvorsorge für Kinder
Die Bundesregierung plant mit der Frühstartrente eine Reform zur Verbesserung der Altersvorsorge für Kinder. Ab dem 6. Lebensjahr sollen Kinder, die nach 2020 geboren wurden, monatlich zehn Euro erhalten, die vom Staat angelegt werden. Die Eltern müssen einen speziellen Vertrag bei einem Anbieter abschließen, um die Beiträge zu erhalten. Alternativ legt der Staat die Summe in einem Sondervermögen an, das von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Die Anlage in Aktienfonds soll langfristig Vermögen aufbauen, wobei keine garantierte Rendite besteht.
Kritiker äußern Bedenken bezüglich der erforderlichen Verträge und der Rentenansprüche. Zudem wird befürchtet, dass trotz staatlicher Förderung nicht genug Menschen privat vorsorgen. Das Potenzial der Frühstartrente zeigt eine Modellrechnung des Finanzministeriums, die bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent vorsieht, dass bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro angespart werden könnten. Doch die höheren Ausgaben für staatliche Förderung bis 2030 werfen Fragen nach der Nachhaltigkeit auf.
Der Entwurf wird am heutigen Tage im Bundestag beraten, und auch der Bundesrat muss zustimmen, bevor das Gesetz 2027 in Kraft treten kann. Die Planung sieht vor, dass die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 bereits greift. Die Reform zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatliche Rentenversicherung zu erhöhen und bereits jungen Menschen eine finanzielle Grundlage für das Alter zu bieten.