Charité darf Ungeimpfte laut Gerichturteil ausschließen
Berliner Gericht: Charité darf Ungeimpfte ausschließen
Die Charité will ihr Sommerfest nur mit Geimpften und Genesenen feiern. Das ist erlaubt, sagt ein Gericht. Der Rechtsstreit geht aber weiter.
Quelle: Berliner Zeitung{{ allLikes }}