Charité darf Ungeimpfte laut Gerichturteil ausschließen

Berliner Gericht: Charité darf Ungeimpfte ausschließen
Berliner Gericht: Charité darf Ungeimpfte ausschließen

Die Charité will ihr Sommerfest nur mit Geimpften und Genesenen feiern. Das ist erlaubt, sagt ein Gericht. Der Rechtsstreit geht aber weiter.

Quelle: Berliner Zeitung
vor 1 J.

Schlagwörter zu diesem Thema


Zu diesem Beitrag wurden noch keine Meinungen veröffentlicht.