Charité darf Ungeimpfte laut Gerichturteil ausschließen

Berliner Gericht: Charité darf Ungeimpfte ausschließen
Berliner Gericht: Charité darf Ungeimpfte ausschließen

Die Charité will ihr Sommerfest nur mit Geimpften und Genesenen feiern. Das ist erlaubt, sagt ein Gericht. Der Rechtsstreit geht aber weiter.

Quelle: Berliner Zeitung
vor 2 J.

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