Berliner Mietspiegel – Achterbahn der Gefühle
Berliner Mietspiegel – Achterbahn der Gefühle Die Mietpreisbremse sorgt für ordentlichen Wirbel

Wann kommt der Mietpreisdeckel in Berlin?

Diese Diskussion spaltet nicht nur die Meinungen von Landesgericht und Hausbesitzern, sondern auch die Gemüter der Mieter. Anfang des letzten Monats stellte die Bausenatorin Katrin Lompscher die Eckpunkte für die geplante Mietpreisbremse vor. Für die nächsten fünf Jahre wurde damit der Mietpreis für alle eingefroren. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass kapitalintensivere Vorgänge meist nicht auf eine plötzliche hohe Nachfrage reagieren könnten. Der Senat setzt hierbei zwar auf den großvolumigen Rückkauf privatisierter Wohnungsbestände, benötigt aber vorerst politische Regularien, um den Mieter vor weiteren Mietsteigerungen zu schützen. Ob dafür aber der Mietpreisdeckel das richtige Instrument ist, zweifeln viele an.

Orientiert an dem Berliner Mietspiegel aus dem Jahr 2013, soll die Höchstmiete für Neuvermietungen (je nach Ausstattung und Alter der Wohnung) bis zu 9,80 Euro pro Quadratmeter betragen. Laut Senatsverwaltung galt dieser Wohnungsmarkt noch als gesund. Auf diese Werte dürfen dann noch weitere 13,5 Prozent addiert werden. Die Koalition begründet dies mit dem gestiegenen Durchschnittseinkommen der Bürger. Nur in seltenen Fällen darf der Mieter eine Absenkung der Miete bei den Behörden beantragen. Eben dann, wenn die Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten oder andere, baufällige Mängel an der Wohnung festgestellt werden.

Grafische Darstellung mit dem Schlagwort Mietpreise

Ist der Mietpreisdeckel in Berlin verfassungswidrig?

In einem offenen Brief an den Senat äußerte sich die Immobilienbranche sehr negativ. Sie befürchten, dass staatliche Regularien auf den Wohnungsmarkt „weitreichende negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft“ haben könnten und sehen den Mietpreisdeckel als verfassungswidrig.

Ebenso befürchten sie, dass ein solches Manöver nur Rechtsunsicherheiten unter den Vermietern und Mietern auslöst und potenzielle Investoren abschreckt. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier hat seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Nach dem Rechtsgutachten, das der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei ihm in Auftrag gab, äußerte er sich eindeutig: “Der Landesgesetzgeber von Berlin verfügt nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels.”

Umstritten war auch lange Zeit die Thematik, welche Auswirkungen der Mietendeckel tatsächlich auf den ökonomischen Stand Berlins haben wird. Hierbei rührte der Verdacht, dass die alleinige Bürokratie zu einer starken Belastung der Bauwirtschaft führen wird. Und sie sollten Recht behalten. Nach einer Befragung seitens des BFW Landesverband Berlin / Brandenburg haben 84 Prozent der 60 beteiligten BFW-Mitgliedsunternehmen angegeben, dass der Mietpreisdeckel bereits konkrete Auswirkungen auf die Bauwirtschaft habe und 72 Prozent fügten hinzu, dass sie ihre Investitionen in Berlin regulieren bzw. stoppen möchten. Andere hingegen werden ihre Bauaktivitäten auf umliegende Bundesländer begrenzen oder konzentrieren sich auf Gewerbeimmobilien.