Neufassung der Corona-Verordnung. Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein

Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein
Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein

Nur wer körpernah arbeitet, muss zweimal die Woche einen Corona-Abstrich machen. So steht es in der neuen Verordnung.

Quelle: www.tagesspiegel.de
vor 3 J.

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