Neufassung der Corona-Verordnung. Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein
Berliner Senat schränkt Testpflicht für Personal stark ein
Nur wer körpernah arbeitet, muss zweimal die Woche einen Corona-Abstrich machen. So steht es in der neuen Verordnung.
Quelle: www.tagesspiegel.de{{ allLikes }}