Rechtsgutachten des Landtags: Kita-Volksbegehren unzulässig:

Rechtsgutachten des Landtags: Kita-Volksbegehren unzulässig
Rechtsgutachten des Landtags: Kita-Volksbegehren unzulässig

Das Volksbegehren für eine bessere Kita in Mecklenburg-Vorpommern verstößt gegen die Landesverfassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das Landtagspräsidentin Hesse in Auftrag gegeben hat.

Quelle: ndr.de
vor 2 T.

Schlagwörter zu diesem Thema


Zu diesem Beitrag wurden noch keine Meinungen veröffentlicht.