Rechtsgutachten des Landtags: Kita-Volksbegehren unzulässig:

Das Volksbegehren für eine bessere Kita in Mecklenburg-Vorpommern verstößt gegen die Landesverfassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das Landtagspräsidentin Hesse in Auftrag gegeben hat.
Quelle: ndr.de
