Der Europäische Gerichtshof entschied am Dienstag, dass Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb im Notfall von EU-Staaten unterbunden werden dürfen
EU-Staaten dürfen Plattformen wie Airbnb einen Riegel vorschieben
Immer mehr Eigentümer vergeben ihre Wohnungen über Plattformen wie Airbnb an Touristen statt an reguläre Mieter. Der EuGH schränkt diese Praxis jetzt ein.
Quelle: www.tagesspiegel.de{{ allLikes }}