Berliner Einrichtungen haben die Wahl zwischen 2G oder 3G

Statt einer generellen Einführung von 2G führt der Senat ein Optionsmodell ein. Bestimmten Einrichtungen wird künftig selbst überlassen, ob sie 2G- oder 3G-Regeln anwenden. Doch es gibt auch Ausnahmen wie Clubs, Prostitution und Gottesdienste.
Quelle: www.rbb24.de