Steglitz-Zehlendorf enteignet erstmals Mietshaus

Steglitz-Zehlendorf enteignet erstmals Mietshaus
Steglitz-Zehlendorf enteignet erstmals Mietshaus

Wer Mietshäuser oder Wohnungen unerlaubt leer stehen oder verfallen lässt, kann zwangsweise enteignet werden. Dies sehen sowohl das Baugesetzbuch als auch das im April 2018 in Kraft getretene Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz vor.

Quelle: www.bz-berlin.de
vor 4 J.

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