Correctiv muss seinen Artikel zum Potsdamer «Geheimtreffen» korrigieren

Gericht urteilt: Correctiv muss seinen Artikel zum «Geheimtreffen» korrigieren
Gericht urteilt: Correctiv muss seinen Artikel zum «Geheimtreffen» korrigieren

Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung erzielt der Jurist Ulrich Vosgerau einen Teilerfolg. Die Rechercheplattform muss eine Aussage widerrufen, zwei weitere Behauptungen hingegen nicht. Der ganze Fall aber wird sich in der politischen Debatte entscheiden.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung
vor 1 Mon.

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