Oberstleutnant muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zunächst in der Bundeswehr weiterbeschäftigt werden, ist aber nicht im Dienst und „KzH” - Krank zu Hause

Im Streit um die Entlassung eines politisch in die Schlagzeilen geratenen früheren Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) stößt das Verteidigungsministerium auf juristische Hürden.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung