Oberstleutnant muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zunächst in der Bundeswehr weiterbeschäftigt werden, ist aber nicht im Dienst und „KzH” - Krank zu Hause

Entlassung von Ex-KSK-Offizier vor Verwaltungsgerichtshof
Entlassung von Ex-KSK-Offizier vor Verwaltungsgerichtshof

Im Streit um die Entlassung eines politisch in die Schlagzeilen geratenen früheren Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) stößt das Verteidigungsministerium auf juristische Hürden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
vor 3 J.

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