BMJ: Marla-Svenja Liebich muss nicht unbedingt in ein Frauengefängnis.

Rechtsextremismus: Marla-Svenja Liebich muss nicht unbedingt in ein Gefängnis für Frauen
Rechtsextremismus: Marla-Svenja Liebich muss nicht unbedingt in ein Gefängnis für Frauen

Laut Bundesjustizministerium gibt es keinen zwingenden Grund, Marla-Svenja Liebich in ein Frauengefängnis aufzunehmen. Es verwies auf die Sicherheit aller Gefangenen.

Quelle: DIE ZEIT
vor 2 T.

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