BMJ: Marla-Svenja Liebich muss nicht unbedingt in ein Frauengefängnis.
Rechtsextremismus: Marla-Svenja Liebich muss nicht unbedingt in ein Gefängnis für Frauen
Laut Bundesjustizministerium gibt es keinen zwingenden Grund, Marla-Svenja Liebich in ein Frauengefängnis aufzunehmen. Es verwies auf die Sicherheit aller Gefangenen.
Quelle: DIE ZEIT{{ allLikes }}