Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt das neue Wahlrecht in Teilen
Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa zwölf Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.
Quelle: tagesschau.de