Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt das neue Wahlrecht in Teilen
Bundesverfassungsgericht kippt das neue Wahlrecht in Teilen
Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa zwölf Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.
Quelle: tagesschau.de{{ allLikes }}