Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt das neue Wahlrecht in Teilen

Bundesverfassungsgericht kippt das neue Wahlrecht in Teilen
Bundesverfassungsgericht kippt das neue Wahlrecht in Teilen

Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa zwölf Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.

Quelle: tagesschau.de
vor 1 Mon.

Zu diesem Beitrag wurden noch keine Meinungen veröffentlicht.